AGB
AGB für das Streetfoodfestival Veitsrodt 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schausteller und Teilnehmer am Streetfoodfestival Veitsrodt 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Schausteller und Teilnehmer am Streetfoodfestival Veitsrodt, veranstaltet von:
Veranstalter:
Tattooconvention Masters of Ink
Inkeria Tattoo
Hauptstraße 478
55743 Idar-Oberstein
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt durch schriftliche Anmeldung und schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB ausdrücklich an.
3. Veranstaltungsdaten und Öffnungszeiten
Veranstaltung: Streetfoodfestival Veitsrodt
Ort: Am Marktplatz, 55758 Veitsrodt
Veranstaltungsdatum: Samstag, 09. August 2025 und Sonntag, 10. August 2025
Öffnungszeiten (Teilnahmepflicht):
Samstag: 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Sonntag: 11:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Aufbauzeiten:
Freitag, 08. August 2025: 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag, 09. August 2025: 07:30 Uhr bis 09:30 Uhr
Abbauzeiten:
Abbau spätestens bis Montag, 11. August 2025, 12:00 Uhr.
4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Standgebühr beträgt 200,00€ (zzgl. gesetzlicher MwSt.).
Die Zahlung erfolgt ausschließlich online über das vom Veranstalter angegebene Zahlungssystem.
Ein Anspruch auf einen Standplatz besteht nur nach vollständigem Zahlungseingang.
5. Leistungen des Veranstalters
Bereitstellung der gebuchten Standfläche
Anschluss an Strom und Wasser
Müllentsorgung für allgemeinen Abfall (Fette und Speisereste sind ausgeschlossen)
6. Pflichten des Teilnehmers
Die Ausgabe von Getränken ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten. Eine eigenständige Abgabe oder der Verkauf von Getränken durch Teilnehmer ist nicht gestattet.
Es sind sämtliche geltenden kommunalen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Immissionsschutz, Lärmschutz und Lebensmittelhygiene, einzuhalten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Rahmen seines Angebots keine urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiederzugeben, es sei denn, er verfügt über eine gültige GEMA-Lizenz. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für GEMA-Verstöße.
Bei Anschluss an das Wassernetz dürfen ausschließlich lebensmittelechte, für Trinkwasser geeignete Schläuche und Verbindungen verwendet werden. Der Teilnehmer hat auf hygienisch einwandfreien Zustand der Wasseranlagen zu achten.
Die Ausgabe von Getränken ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten. Eine eigenständige Abgabe oder der Verkauf von Getränken durch Teilnehmer ist nicht gestattet.
Selbstständiger Aufbau und Betrieb des Standes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Hygienevorgaben und Brandschutz).
Vorlage aller notwendigen Genehmigungen (z.B. Reisegewerbekarte, Hygienenachweis) auf Verlangen.
Bereitstellung eines funktionsfähigen Feuerlöschers am Stand.
Pflicht zur Einhaltung der angegebenen Öffnungszeiten.
7. Fahrzeuge und Anlieferung
Fahrzeuge dürfen nur zu den Aufbauzeiten auf das Veranstaltungsgelände fahren und müssen rechtzeitig entfernt werden.
Während der Öffnungszeiten ist das Befahren des Veranstaltungsgeländes untersagt.
8. Strom- und Wassernutzung
Der Strom- und Wasserbedarf ist vorab anzumelden.
Teilnehmer bringen eigene Verlängerungskabel und Verteiler mit.
Für alle Stromkabel, Wasseranschlüsse und Schläuche ist der Teilnehmer eigenverantwortlich.
Es dürfen ausschließlich für Trinkwasser geeignete Schläuche und Anschlüsse verwendet werden.
Mehrverbrauch wird separat berechnet.
9. Müll- und Abfallentsorgung
Allgemeiner Müll ist getrennt in die bereitgestellten Behälter des Veranstalters zu entsorgen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor seinem Stand eine eigene geeignete Mülltonne für den entstehenden Abfall bereitzustellen und sichtbar aufzustellen.
Fette, Öle und Speisereste sind vom Teilnehmer eigenständig und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Standplatz ist besenrein und sauber zu übergeben.
10. Musik und Lautstärke
Musikwiedergabe oder eigene Lautsprecher am Stand sind untersagt.
Die zentrale Beschallung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für GEMA-Verstöße bei eigenmächtiger Musikwiedergabe.
11. Haftung und Versicherung
Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn, seine Mitarbeiter oder Einrichtungen verursachte Schäden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste am Eigentum der Teilnehmer.
Der Teilnehmer muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung besitzen.
12. Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ein Erste-Hilfe-Punkt wird eingerichtet; der genaue Standort wird vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Im Notfall ist der Veranstalter oder das Sicherheitspersonal umgehend zu benachrichtigen.
13. Werbe- und Bildrechte
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen von ihm oder seinem Stand während der Veranstaltung vom Veranstalter für eigene Werbezwecke verwendet werden dürfen.
14. Rücktritt, Ausschluss und Veranstaltungsausfall
Bei Rücktritt bis zum 01. Juli 2025 wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00€ fällig.
Bei Rücktritt nach dem 01. Juli 2025 oder Nichterscheinen wird die gesamte Standgebühr fällig.
Verstöße gegen diese AGB (z.B. Missachtung des Musikverbots oder unsachgemäße Müllentsorgung) können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Eine Rückerstattung der Standgebühr erfolgt nicht.
Bei Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Standgebühren werden erstattet.
15. Rückgabe des Standplatzes
Der Standplatz muss sauber, besenrein und unbeschädigt übergeben werden.
Bei Schäden oder übermäßiger Verschmutzung werden die Kosten dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Durchführung der Veranstaltung verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Idar-Oberstein.
18. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: Joachim Schulz
IBAN: DE66 6645 2776 00000826 78
Der Standplatz gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als verbindlich reserviert.
19. Anerkennung der AGB
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Streetfoodfestival Veitsrodt 2025 erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.
Ich verpflichte mich, die Vorgaben insbesondere zu Öffnungszeiten, Müllentsorgung, Hygiene und Sicherheit einzuhalten.
Stand: 06. Mai 2025
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